Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Eagle Reisen GmbH

 

1. Geltungsbereich / Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Eagle Reisen GmbH (im Folgenden „Reiseveranstalter“) und dem Kunden über eine Pauschalreise abgeschlossen werden.
1.2 Die schriftliche Reiseanmeldung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages dar, basierend auf der Reisebeschreibung und sämtlichen mit Ihnen bekannten ergänzenden Informationen.
1.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Reiseveranstalter die Anmeldung annimmt, spätestens durch Übersendung einer verbindlichen Reisebestätigung.

 

2. Leistungen, Beschreibungspflichten und Reiseunterlagen

2.1 Der Reiseveranstalter erbringt die in der Reisebeschreibung genannten Leistungen. Änderungen einzelner Reiseleistungen vor Vertragsschluss vorbehalten; wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Reisebeschreibung, Programmablauf, Hinweise und alle ergänzenden Informationen sorgfältig zu lesen.
2.3 Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Leistungsmerkmale, wie Reisezeitraum, Unterkunft, Transport, Leistungsumfang, Preis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittskosten etc.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Reisepreises fällig – sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen, sofern die Reise wie geplant durchgeführt wird.
3.3 Wird die Buchung ab dem 45. Tag vor Reisebeginn vorgenommen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.4 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer sowie sonstiger Abgaben, sofern diese nicht ausdrücklich separat aufgeführt sind.

 

4. Rücktritt des Kunden / Stornogebühren

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich (z. B. E-Mail) zu erklären.
4.2 Bei Rücktritt fallen je nach Zeitpunkt der Rücktrittserklärung gestaffelte Rücktrittsgebühren an. Sämtliche ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
4.3 Staffel:

  • bis 30 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
  • 29–15 Tage vor Abreise: 70 %
  • 14–7 Tage vor Abreise: 80 %
  • weniger als 7 Tage vor Abreise oder Nichtantritt: 90 %

 

5. Umbuchung und Ersatzperson

5.1 Bis 31 Tage vor Reiseantritt kann der Kunde eine Umbuchung beantragen; Umbuchungsgebühren fallen an. Mehrkosten durch geänderte Leistungen trägt der Kunde.
5.2 Der Kunde kann bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt eine Ersatzperson stellen, sofern diese dieselben Voraussetzungen erfüllt. Etwaige Mehrkosten werden berechnet.

 

6. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt durch Veranstalter / Programm Austausch

6.1 Handelt es sich um eine Gruppenreise wird diese unter der auf der Website bzw. in der Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Wird diese nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter bis 60 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
6.2 Wird die Durchführung der Reise aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse unmöglich, erfolgt ebenfalls eine Rückerstattung oder ein Ersatzangebot. Sollte ein Externer Guide ausfallen, kann er einen Ersatzguide beauftragen das geplante Programm in seinem Namen durchzuführen. 

 

7. Leistungen, Programme und Leistungsänderungen

7.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen nach Buchung sind möglich, sofern sie nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die der Veranstalter zu vertreten hat. Wenn Änderungen notwendig werden, informiert der Veranstalter den Kunden unverzüglich.
7.2 Der Kunde hat das Recht, bei wesentlichen Änderungen kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise zu verlangen.

 

8. Pflichten des Kunden (Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen)

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, für sich und alle mitreisenden Personen pünktlich und vollständig die notwendigen Reisedokumente (Reisepass, Visa, ESTA etc.) sowie Gesundheits- und Zollbestimmungen zu beschaffen.
8.2 Für Nachteile, die sich aus fehlenden oder unzureichenden Dokumenten ergeben, trägt der Kunde die Verantwortung, sofern diese nicht auf falscher oder fehlender Information durch den Veranstalter beruhen.

 

9. Reiseversicherungen

9.1 Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung.
9.2 Auch eine Versicherung zur Rückführung im Krankheits- oder Notfall sollte abgeschlossen werden.

 

10. Haftung und Gewährleistung

10.1 Für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen haftet der Veranstalter gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Die Haftung für leichte Schuld bei Leistungen, die nicht Reisebestandteil sind oder keinen Einfluss auf die Eigenschaft der Reise haben, ist ausgeschlossen.
10.3 Mängel sind vom Kunden unverzüglich vor Ort anzuzeigen, damit Abhilfe möglich ist.

 

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
11.2 Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Marburg.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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